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Aktuelles

 

25.07.2024

Vorübergehende Verlegung Zugang Rathaus Memmingerberg

Aufgrund der laufenden und weiter fortschreitenden Kanalbauarbeiten in der Benninger- und Rathausstraße ist die Zufahrt zum Parkplatz und damit auch der Haupteingang des Rathauses bis voraussichtlich Ende September 2024 für Besucher und Lieferanten nicht nutzbar. Dies gilt auch für Radfahrer und Fußgänger.

Um ins Rathaus zu gelangen, bitte der (Umleitungs-) Beschilderung folgen. Auf dem Mitarbeiterparkplatz wurden Besucherparkplätze eingerichtet. Der Zugang erfolgt über den Personaleingang auf der Rückseite des Rathauses

15.12.2023

Passwesen – Änderungen zum 01.01.2024

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen ab 01.01.2024 zum einen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Für Kinder ist dann bei Reisen innerhalb der EU in der Regel ein Personalausweis ausreichend, bei Reisen außerhalb der EU ist grundsätzlich ein Reisepass erforderlich.

 

Zum anderen werden ab 01.01.2024 die Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen für Antragsteller ab 24 Jahren erhöht. In den am häufigsten vorkommenden Fällen ändern sich die Gebühren wie folgt:

  • Reisepass von 60 € auf 70 €
  • Reisepass Express von 92 € auf 102 €
  • Reisepass mit 48 Seiten von 82 € auf 92 €
  • Reisepass 48 Seiten Express von 114 € auf 124 €

Die Gebühren für Antragsteller unter 24 Jahren bleiben unverändert.

Sollten Sie insbesondere zur Ausstellung von Kinderreisepässen Fragen haben, wende Sie sich gerne an uns.

 

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg
Bürgerservice

01.08.2023 

Falschparken in den Gemeinden

Strengere Kontrollen in Memmingerberg, Trunkelsberg und Ungerhausen
Aufgrund der derzeitigen Parksituation weist die VG Memmingerberg und die Polizeiinspektion Memmingen darauf hin, dass künftig Falschparker, welche über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt ihre Fahrzeuge im Gemeindegebiet verbotswidrig abstellen, verwarnt bzw. angezeigt und gebührenpflichtig abgeschleppt werden. Dies gilt auch in der eingeschränkten Haltverbotszone - auch ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
Fahrzeuge in Feuerwehrzufahrten oder -anfahrtszonen, an Rettungswegen und Engstellen werden i. d. R. sofort abgeschleppt, auch wenn aktuell noch niemand konkret behindert wird.
 >> nähere Infos in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion und VG